Mögliche Kostenträger für Hörsysteme
Hier geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie Sie Ihre Hörsysteme finanzieren können bzw. welche Einrichtungen Sie vor der Anschaffung unterstützen.
Bei Komfort- oder High-Tech-Geräten zahlen Sie den Differenzbetrag. Diese Zuzahlung zu Ihrem Hörsystem können Sie in Ihrer Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.
Beratungsstelle für Menschen mit Handicap bei Problemen am Arbeitsplatz z.B. Kommunikationsprobleme ( Telefon, Besprechungen usw.)
IFD informiert über die Möglichkeit der technischen Ausstattung am Arbeitsplatz (evtl. nach Arbeitsplatzbesichtigung), berät und begleitet bei der Antragsstellung der Kostenübernahme durch Kostenträger wie Integrationsamt, Arbeitsagentur oder Rentenversicherung.
Verzeichnis der Integrationsfachdienste:
www.integrationsaemter.de/integrationsfachdienst/88c51/index.html
Falls Ihre Hörstörung Teil einer anerkannten Behinderung ist und Sie berufstätig sind, kann auch das Integrationsamt die Kosten übernehmen.
Bei anerkannter Berufslärmschwerhörigkeit bezahlt die Berufsgenossenschaft die Hörsysteme. Je nach Art Ihrer Hörminderung und Ihren Lebensumständen bezahlt der Kostenträger gegebenenfalls neben Ihrem Hörsystem auch Zusatzgeräte, etwa Klingel-, Telefon- und Bewegungssender mit Lichtsignalen oder einen Lichtwecker.