Mögliche Kostenträger für Hörsysteme
Hier geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie Sie Ihre Hörsysteme finanzieren können bzw. welche Einrichtungen Sie vor der Anschaffung unterstützen.
Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen pro Ohr einen Festbetrag zu Ihrem Hörgerät und Ihrem Ohrpassstück. Die Höhe dieses Betrages deckt in jedem Fall die Kosten für ein Basisgerät. Damit kann sich eine private Zuzahlung für Sie bereits erübrigen. Es bleibt lediglich der gesetzlich geforderte Zuzahlungsbetrag, der aber gering ist.
Bei Komfort- oder High-Tech-Geräten zahlen Sie den Differenzbetrag. Diese Zuzahlung zu Ihrem Hörsystem können Sie in Ihrer Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.
Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit gewährt finanzielle Hilfen im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung; also dann, wenn eine Hörgeräteversorgung für Sie notwendig ist, um einen Arbeitsplatz zu bekommen, Ihren Beruf auszuüben oder sicher zu Ihrer Arbeitsstelle zu gelangen.
Integrationsfachdienst (IFD)
Beratungsstelle für Menschen mit Handicap bei Problemen am Arbeitsplatz z.B. Kommunikationsprobleme ( Telefon, Besprechungen usw.)
IFD informiert über die Möglichkeit der technischen Ausstattung am Arbeitsplatz (evtl. nach Arbeitsplatzbesichtigung), berät und begleitet bei der Antragsstellung der Kostenübernahme durch Kostenträger wie Integrationsamt, Arbeitsagentur oder Rentenversicherung.
Verzeichnis der Integrationsfachdienste:
www.integrationsaemter.de/integrationsfachdienst/88c51/index.html
Falls Ihre Hörstörung Teil einer anerkannten Behinderung ist und Sie berufstätig sind, kann auch das Integrationsamt die Kosten übernehmen.
Berufsgenossenschaft
Bei anerkannter Berufslärmschwerhörigkeit bezahlt die Berufsgenossenschaft die Hörsysteme. Je nach Art Ihrer Hörminderung und Ihren Lebensumständen bezahlt der Kostenträger gegebenenfalls neben Ihrem Hörsystem auch Zusatzgeräte, etwa Klingel-, Telefon- und Bewegungssender mit Lichtsignalen oder einen Lichtwecker.e Kosten übernehmen.